Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
AI-Z GmbH
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Rechtsgeschäfte der AI-Z GmbH (nachfolgend „AI-Z“ oder „Auftragnehmer“) mit und gegenüber Kunden, Teilnehmern, Mandanten oder sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob diese online über ai-z-group.com, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbereiche der AI-Z Group: Beratungs- und Strategieworkshops, Schulungs- und Weiterbildungsprogramme, KI-Implementierungs- und Automatisierungsprojekte, Support-, Analyse- und Integrationsleistungen, Lizenz- und Softwarebereitstellungen sowie sämtliche sonstigen projektbezogenen oder wiederkehrenden Services.
1.2 Sie gelten unabhängig vom Vertragsformat (Online-Buchung, E-Mail-Bestellung, schriftlicher Vertrag, mündliche Absprache) und ersetzend oder ergänzend zu individuellen Vereinbarungen.
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn AI-Z Group ihrer Geltung vorab schriftlich zustimmt.
1.4 Diese AGB wirken auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut darauf hingewiesen wird.
1.5 Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag entsteht durch beiderseitige Unterzeichnung, Annahme schriftlicher Angebote oder konkludentes Handeln.
2.2 Angebote der AI-Z Group sind 14 Tage verbindlich, sofern nicht anders angegeben.
2.3 Die AI-Z Group behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
3.1 Details ergeben sich aus relevanten Dokumenten wie Angebot oder Projektplan.
3.2 Leistungsänderungen (Change Requests) sowie die daraus resultierenden Mehrkosten und Terminverschiebungen werden vor ihrer Umsetzung gemeinsam in einem schriftlichen Angebot festgehalten und bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber.
3.3 Teilleistungen und Teilrechnungen sind zulässig.
3.4 Die AI-Z Group ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen; sie haftet für deren Leistungen wie für eigenes Verschulden.
§ 4 KI-spezifische Bestimmungen
4.1 Die AI-Z Group ist bei KI-gestützten Leistungen um eine möglichst hohe Ergebnisqualität bemüht; eine vollständige Fehlerfreiheit oder Richtigkeit der von KI-Systemen erzeugten Ergebnisse kann jedoch nicht zugesichert werden.
4.2 KI-Ergebnisse und -Systeme werden vor dem Produktivbetrieb intern durch die AI-Z Group getestet und dem Auftraggeber anschließend zur eigenen Prüfung vorgelegt. Der Produktivbetrieb beginnt erst nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers in Textform. Verzögerungen durch eine nicht zeitgerechte Prüfung oder Freigabe seitens des Auftraggebers richten sich nach § 7.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
5.2 Reise- und Nebenkosten werden separat berechnet, sofern nicht ausdrücklich inkludiert.
5.3 Standard-Zahlungsmodell umfasst 30 % Anzahlung nach Unterzeichnung, monatliche Abrechnung nach geleisteten Stunden. Rechnungsstellung bis zum 5. Werktag des Folgemonats, Zahlungsziel 14 Kalendertage netto.
5.4 Zwischenabrechnungen sind möglich.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist die AI-Z Group berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB, Mahngebühren sowie die Leistungsaussetzung bis zum Ausgleich aller Forderungen zu verlangen.
5.6 Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der AI-Z Group nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AI-Z Group zulässig, die nicht unbillig verweigert werden darf.
§ 6 Stornierungen und Umbuchungen
6.1 Schulungen & Workshops
- 30 Tage vor Termin: 30 % Stornogebühr
- 14–30 Tage: 50 % Stornogebühr
- < 14 Tage oder No-Show: 100 % Stornogebühr
Umbuchungen gelten als Stornierung mit Neubuchung, wenn kein Ersatztermin verfügbar ist.
6.2 Beratungs- und Implementierungsprojekte
Nach Beauftragung, vor Projektstart: 25 % des geplanten Projektvolumens. Nach Projektstart: Abrechnung aller bis dahin geleisteten Stunden zzgl. 50 % der geplanten Restlaufzeit, mindestens jedoch 25 % der Gesamtsumme. Bereits beauftragte Subunternehmerleistungen werden vollumfänglich weiterberechnet.
6.3 Generelles
Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit ohne Zusatzkosten benannt werden. Dem Auftraggeber bleibt in den Fällen der § 6.1 und § 6.2 der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist als die jeweilige Pauschale; in diesem Fall ist nur der geringere Schaden zu ersetzen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet zu: Bereitstellung relevanter Daten, Zugänge und Ansprechpartner; zeitnahe Freigabe von Zwischenergebnissen; Sicherstellung der Verfügbarkeit kritischer Personen; organisatorische Einbindung der Ergebnisse. Verzögerungen oder Mehraufwände durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 8 Abnahme von Werkleistungen
8.1 Das Abnahmeverfahren erfolgt nach vereinbarten Kriterien.
8.2 Unerhebliche Abweichungen rechtfertigen keine Abnahmeverweigerung.
8.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber unter ausdrücklichem Hinweis auf diese Rechtsfolge in Textform zur Abnahme aufgefordert wurde und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Aufforderung keine schriftliche Mängelanzeige eingeht.
§ 9 Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte
9.1 Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von der AI-Z Group erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei der AI-Z Group, vorbehaltlich der Rechte des Auftraggebers an von ihm eingebrachten Unterlagen, Daten oder Vorleistungen (§ 10.4). Dem Auftraggeber werden ausschließlich die in § 9.3 genannten Nutzungsrechte eingeräumt.
9.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 9.3 steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Werden Arbeitsergebnisse auf einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger körperlicher Form übergeben, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AI-Z Group.
9.3 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
9.4 Vorbestehende Software und Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 10 Datenschutz & Geheimhaltung
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht-öffentlichen Informationen, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, und zwar für drei Jahre nach Vertragsende; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) gilt die Verpflichtung zeitlich unbegrenzt fort.
10.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO verarbeitet.
10.3 Soweit die Leistungen der AI-Z Group eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO darstellen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab. AI-Z Group stellt hierfür einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO bereit.
10.4 Die Rechte an Unterlagen, Konzepten, Quellcodes oder Modellen, die eine Partei in die Zusammenarbeit einbringt, verbleiben bei der jeweils einbringenden Partei; eine Überlassung an Dritte bedarf deren schriftlicher Zustimmung.
§ 11 Haftung
11.1 Die AI-Z Group haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal bis zur vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Projekts bzw., bei Dienstverträgen mit laufender Vergütung, bis zur Nettovergütung des Abrechnungsmonats, in dem das schadensauslösende Ereignis eingetreten ist.
11.3 Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, sofern dieser nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruht, sowie Betriebsunterbrechungen durch höhere Gewalt oder Cyberangriffe.
11.4 Handelt die AI-Z Group auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, obwohl auf rechtliche oder technische Risiken hingewiesen wurde, stellt der Auftraggeber die AI-Z Group von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Force Majeure / Höhere Gewalt
Die AI-Z Group haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe, staatliche Eingriffe, Cyberangriffe).
§ 13 Referenz- und Marketingrechte
Die AI-Z Group darf Name, Logo und eine sachliche Projektbeschreibung des Auftraggebers als Referenz nutzen (Website, Präsentationen, Social Media), soweit der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
§ 14 Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
14.2 Laufende Dienstverträge sind mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündbar.
14.3 Fristlose Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich, etwa bei Zahlungsverzug über 30 Tagen oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
§ 15 Fortgeltung einzelner Bestimmungen
Bestimmungen über Haftung, Geheimhaltung, Nutzungsrechte, Gerichtsstand und Datenschutz gelten über die Vertragslaufzeit hinaus.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig. Die Parteien können Schlichtungs- oder Schiedsverfahren vereinbaren.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.